(Icon MietNRW)
Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2 und 6 FRL öff Wohnen NRW.
Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden
Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.
"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermitteln nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhäuser oder Gruppenwohnung geplant werden."
Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.
Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung
Als Nutzungsvarianten können gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Individualraum einer Gruppenwohnung oder als Gemeinschafts- bzw. Infrastrukturraum
Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach Regeln zur Feststellung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" (bis 2023 im Förderantrag abgebildet).
Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.
11. Februar 2025
Heute hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Sie gilt - überraschend - seit Jahresanfang für alle Förderanträge, die seitdem eingereicht wurden oder noch eingereicht werden.
Die bis zum 31.12.2024 eingereichten und noch nicht bewilligten Förderanträge werden weiterhin nach der FRL 2024 bearbeitet und bewilligt, können auf Antrag aber auch auf die FRL 2025 umgestellt werden.
Die erst vor einem Jahr als großer Wurf eingeführte Förderrichtlinie bleibt im Wesentlichen unverändert.
Das Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr 1,9 Mrd. € zzgl. 400 Mio. nicht verausgabter Fördermittel aus dem Vorjahr.
Den Text der aktuellen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2025 finden Sie hier (veröffentlicht am 11.02.2025).
05. Februar 2025
In Landespressekonferenz des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2025 stellt Bauministerium Ina Scharrenbach fest: "Nordrhein -Westfalen bleibt auch 2024 der 'place to bau'."
Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Bauministeriums hier (EXTERN VERLINKT).
Das Handout zur Landespressekonferenz mit den Ergebnisse nach Förderschwerpunkten und Bewilligungsbehörden finden Sie als Anlage zur Pressemitteilung ebenfalls auf er Website des Bauminsteriums hier (EXTERN VERLINKT).
© 2023 F.-J. Maas GmbH