(Icon MietNRW)
Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2 und 6 FRL öff Wohnen NRW.
Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden
Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.
"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermitteln nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhäuser oder Gruppenwohnung geplant werden."
Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.
Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung
Als Nutzungsvarianten können gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Individualraum einer Gruppenwohnung oder als Gemeinschafts- bzw. Infrastrukturraum
Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach Regeln zur Feststellung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" (bis 2023 im Förderantrag abgebildet).
Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.
2. April 2026
Gründonnerstag, am 02.04.2026, wurde die "Erste Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025" im Ministerialblatt für NRW veröffentlicht. Der 45 Nummern umfassende Änderungserlass trat am Tag nach der Verkündung, also am 03.04.2026, in Kraft.
Die bis zum 02.04.2026 eingereichten und noch nicht bewilligten Förderanträge können weiterhin nach der FRL 2025 bearbeitet und bewilligt werden, wenn ein entsprechender Antrag dafür bei der Bewilligungsbehörde gestellt wird. Ansonsten werden sie automatisch auf das neue Recht umgestellt.
Die vor zwei Jahren eingeführte Förderrichtlinie bleibt im Wesentlichen unverändert. Ab jetzt gilt in der Mietwohnfraumförderung allerdings eine Mindestvorgabe von 4 öffentlich-geförderten Einheiten pro Förderantrag.
Das Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr insgesamt 2,65 Mrd. €. Davon sind 1,4 Mrd. € für die Mietwohnraumförderung vorgesehen, zzgl. 460 Mio. € für Quartiere und 250 Mio. € für Wohraum für Auszubildende und Studierende.
Den Text des Änderungserlasses finden Sie hier.
02. Februar 2026
In Landespressekonferenz des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2026 stellt Bauministerium Ina Scharrenbach fest: "Mit der öffentlichen Wohnraumförderung 2025 konnten wir ein historisches Rekordergebnis erzielen ‐ ein echter Förder-Boom."
Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Bauministeriums hier (EXTERN VERLINKT).
Das Handout zur Landespressekonferenz mit detaillierten Ergebnissen nach Förderschwerpunkten, Bewilligungsbehörden und Gemeinden finden Sie als Anlage zur Pressemitteilung ebenfalls auf er Website des Bauminsteriums hier (EXTERN VERLINKT).
Turnusmäßig werden die Kostenpauschalen der II. Berechnungsverordnung (II. BV) zum 01.01.2026 angepasst.
Die Pauschalen können als Ansatz für die Bewirtschaftungskosten von Mietwohnungen herangezogen werden und steigen um 8,37 %.
a) Die für MietNRW relevanten Verwaltungskosten betragen pro Jahr:
| ab 01.01.2026 | bisher | |
| je Einheit | 372,46 € |
343,69 € |
| je Garage / Einstellplatz | 48,58 € |
44,83 € |
b) Die für MietNRW relevanten Instandhaltungskosten betragen pro Jahr:
| ab 01.01.2026 | bisher | |
| je qm Wohn-/Nutzfläche | 11,50 € |
10,61 € |
| zzgl. je Aufzug | 1,63 € |
1,50 € |
| je Garage / Einstellplatz | 110,13 € |
101,62 € |
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