(Icon MietNRW)
Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2 und 6 FRL öff Wohnen NRW.
Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden
Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.
"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermitteln nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhäuser oder Gruppenwohnung geplant werden."
Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.
Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung
Als Nutzungsvarianten können gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Individualraum einer Gruppenwohnung oder als Gemeinschafts- bzw. Infrastrukturraum
Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach Regeln zur Feststellung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" (bis 2023 im Förderantrag abgebildet).
Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.
07. Juli 2024
Der Pressemitteilung des Bauministeriums ist zu entnehmen, dass das für dieses Jahr zur Verfügung stehende Förderbudget insgesamt um 1 Mrd Euro erhöht wird!
Die interne Verteilung auf die einzelnen Förderbereiche (Eigentumsförderung, Mietwohnraumförderung, Modernisierung etc) ist nicht bekannt gegeben worden.
Darüber hinaus werden weitere 500 Mio. Euro gewährt, um die Bewilligungsüberhänge aus 2023 zu finanzieren.
Sie finden die ausführliche Pressemitteilung hier.
04. März 2024
Heute endlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neuen Förderbestimmungen veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 01. März 2024 eingereicht werden.
Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2023 bewilligt werden.
Mit einem neuen Namen versehen, beinhaltet die "Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)" jetzt die alten Wohnraumförderbestimmungen (WFB), die Richtlinie zur Förderung von Modernisierung von Wohnraum im Land NRW (RL Mod) und die Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land NRW (BEB). So gibt es künftig nur noch ein Regelwerk, in dem das gesamte Förderangebot des Landes für den Bereich "Wohnen" zu finden ist.
Das jährliche Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr 1,7 Mrd. €. Der (geplante) Mittelrahmen für öffentliche geförderte Mietwohnungen (inkl. Quartiersförderung) liegt bei 1,18 Mrd. € (+ 80 Mio €).
Den Text der aktuellen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024 finden Sie hier
(Stand gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt - MBL. NRW. 2024 Nr. 13 S. 488 - vom 25.04.2024)
27. Februar 2024
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat in der heutigen Pressekonferenz die neuen Wohnraumförderbestimmungen schon angepriesen, kann sie aber aufgrund von internen Abstimmungen mit dem Bund noch nicht finalisieren.
Einsehbar ist aber schon die neu gefasste Gebietskulisse, durch die alle Kommunen in NRW eine Kostenkategorien für die Eigenheimförderung und einer Mietenstufe für die Mietwohnraumförderung erhalten. Dieses Gutachten wird alle drei Jahre turnusmäßig aktualisiert. Einige Kommunen erhalten somit ab 2024 eine andere Kategorie (höher oder niedriger).
Sie finden das Gutachten auf der Website des Bauministeriums hier. Ab Seite 57 beginnt die Auflistung der Kommunen mit deren (neuen) Kostenniveaus für Eigentum und Mietwohnraum (Mietenstufe). Wir gehen davon aus, dass diese Einstufung für die Förderung in 2024 gelten wird.
© 2023 F.-J. Maas GmbH