MietNRW

(Icon MietNRW)

MietNRW

Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2 und 6 FRL öff Wohnen NRW.

Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden

Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.


"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermitteln nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhäuser oder Gruppenwohnung geplant werden."


Programm-Merkmale sind u. a

  • automatische Ermittlung der Grunddarlehen für Einkommensgruppe A und/oder B
  • automatische Ermittlung und Berechnung der Zusatzdarlehen
  • Berechnung der höchstzulässigen Bewilligungsmieten je Einkommensgruppe (im Rahmen der zulässigen Ab- und Zuschläge)
  • Berechnung der möglichen Tilgungsnachlässe
  • Ermittlung der Mindest-Eigenleistung
  • Kosten-Kalkulation und -Verteilung bis auf einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten, auch für komplexere Bau-Objekte
  • Erstellung der Teil- und Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Ermittlung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" nach den Kriterien der NRW.BANK (bis 2023 im Antragsvordruck)
  • Aufstellung der Belastung in den ersten 40 Jahren
  • Ausdruck des vollständig ausgefüllten Förderantrages nebst vorgeschriebenen Anlagen
  • Ausdruck sämtlicher Berechnungen auch als Beratungsergebnisse zur Weitergabe an Kunden, Bank etc.
  • weitere Berechnungsprogramme wie Honorar-Berechnung nach HOAI, Ertragswert-Berechnung und Zinsberechnungen
  • Hinweis: Die Förderbausteine für Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende (Nr. 5 FRL) und die von Pflegewohnplätzen für Menschen mit Behinderungen (Nr. 7 FRL) sind nicht eingearbeitet!

MietNRW


MietNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind. Das Modul BERECHNEN bildet die Rechengrundlage. Dort werden die Angaben zum Objekt (Lage, Größe etc.) und zu den Merkmalen jeder einzelnen Einheit gemacht, z.B. bestimmte Zweckbindungen oder Ausstattungen oder die Auslegung als Gruppenwohnung, Miet-Einfamilienhaus oder Gewerbeeinheit. Weiterhin werden Angaben zu den Kosten und der Finanzierung erwartet, damit eine Lasten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen kann.
MietNRW-Einheit
Einheiten-Merkmale

Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.  

Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung

Als Nutzungsvarianten können gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Individualraum einer Gruppenwohnung oder als Gemeinschafts- bzw. Infrastrukturraum

MietNRW-Miete
Miete / Wirtschaftlichkeit

Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach Regeln zur Feststellung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" (bis 2023 im Förderantrag abgebildet).

Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.

News

11. Februar 2025

FRL öff Wohnen NRW 2025

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2025 veröffentlicht

Heute hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Sie gilt - überraschend - seit Jahresanfang für alle Förderanträge, die seitdem eingereicht wurden oder noch eingereicht werden.

Die bis zum 31.12.2024 eingereichten und noch nicht bewilligten Förderanträge werden weiterhin nach der FRL 2024 bearbeitet und bewilligt, können auf Antrag aber auch auf die FRL 2025 umgestellt werden.

Die erst vor einem Jahr als großer Wurf eingeführte Förderrichtlinie bleibt im Wesentlichen unverändert.

Das Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr 1,9 Mrd. € zzgl. 400 Mio. nicht verausgabter Fördermittel aus dem Vorjahr.

Den Text der aktuellen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2025 finden Sie hier (veröffentlicht am 11.02.2025).

05. Februar 2025

Förderergebnisse 2024

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW 2024

In Landespressekonferenz des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2025 stellt Bauministerium Ina Scharrenbach fest: "Nordrhein -Westfalen bleibt auch 2024 der 'place to bau'."

Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Bauministeriums hier (EXTERN VERLINKT).

Das Handout zur Landespressekonferenz mit den Ergebnisse nach Förderschwerpunkten und Bewilligungsbehörden finden Sie als Anlage zur Pressemitteilung ebenfalls auf er Website des Bauminsteriums hier (EXTERN VERLINKT).

© 2023 F.-J. Maas GmbH