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BauNRW

Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Eigentumsmaßnahmen nach Nr. 3 FRL öff Wohnen NRW.

Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden

Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Eigentumsmaßnahmen in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.


"BauNRW ist eine Programmsammlung für die qualifizierte Beratung von Kunden, die für sich und ggfs. ihre Haushaltsangehörigen Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Dabei kann die Finanzierung des Vorhabens sowohl als freifinanziert als auch mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen kalkuliert werden."


Programm-Merkmale sind u. a

  • Erfassung von Haushaltszusammensetzung und Einkommen pro Person
  • Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für Fördermittel
  • Ermittlung von Art und Umfang der möglichen Förderung
  • Ermittlung des Tilgungsnachlasses
  • Ermittlung der Mindest-Eigenleistung
  • Prüfung der erforderlichen Eigenleistungsquote
  • Ermittlung des Finanzierungsbedarfes
  • Aufstellung eines Finanzierungsplanes
  • Berechnung der Belastungen pro Jahr und pro Monat
  • Prüfung der Tragbarkeit der Belastungen nach Kriterien der Förderrichtlinie
  • Ermittlung des Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz
  • Druck des vollständig ausgefüllten Förderantrages
  • Ausdruck sämtlicher Berechnungen auch als Beratungsergebnisse zur Weitergabe an Kunden, Bank etc.
  • Aufstellung von Zins- und Tilgungsplänen
  • Langzeitbetrachtungen der finanziellen Belastung
  • Hinweis: Die Modernisierungsförderung nach der RL Mod ist nicht eingearbeitet!

Ausgewählte Bereiche

von BauNRW
Beratung und Förderantrag

BauNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind.
Das Modul BERATUNG U. FÖRDERANTRAG bildet die Rechen- und Prüfgrundlage. Dort werden die Angaben zur Person, zum Haushalt, zum Einkommen und zum Objekt des zukünftigen Bauherren oder Käufers erfasst und sofort ausgewertet.

Anrechenbares Einkommen

Ein Schwerpunkt ist die Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen und weiterführenden Bedingungen zur Erlangung der Wohnraumförderung erfüllt sind und wenn ja, in welcher Höhe die Förderdarlehen des Landes NRW beantragt werden können.
Das Vorhaben kann ein Neubau, Ersterwerb oder Bestandserwerb sein. Die Kombination mit einem Arbeitszimmer, einer Einliegerwohnung oder mit zusätzlichem Geschäftsraum werden berücksichtigt und entsprechend ausgewertet.

Tragbarkeit

Im Zuge der Tragbarkeitsprüfung ist die Berechnung eines Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz eingearbeitet, ebenso eine Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen nach Errichtung / Kauf der Eigentumsmaßnahme.
Nach Eingabe aller Daten können die Beratungsergebnisse entweder in Form von Auswertungsbögen oder in Form des ausgefüllten Förderantrages ausgedruckt werden.

Chancen-Prüfung

CHANCEN-PRÜFUNG liefert - für den Kurzcheck in 5 Minuten - aus wenigen Eingaben die Information, ob nach Personenzahl und Einkommen die Voraussetzungen für die Erlangung von Wohnraumförderung gegeben sind und wenn ja, in welcher Höhe. Zusätzlich werden Schätzwerte zur Kostenobergrenze, zur Belastungsgrenze und zur Tragbarkeit geliefert. So ergibt sich eine richtungsweisende Aussage.

News

07. Juli 2024

 

 

 


Pressemitteilung MHKBD 02.07.2024

Budget-Aufstockung in der Wohnraumförderung: Weitere 1,5 Mrd € für Anträge aus 2024 und 2023

Der Pressemitteilung des Bauministeriums ist zu entnehmen, dass das für dieses Jahr zur Verfügung stehende Förderbudget insgesamt um 1 Mrd Euro erhöht wird!
Die interne Verteilung auf die einzelnen Förderbereiche (Eigentumsförderung, Mietwohnraumförderung, Modernisierung etc) ist nicht bekannt gegeben worden.

Darüber hinaus werden weitere 500 Mio. Euro gewährt, um die Bewilligungsüberhänge aus 2023 zu finanzieren.

Sie finden die ausführliche Pressemitteilung hier.

04. März 2024

FRL öff Wohnen NRW 2024

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024 (ehemals WFB) veröffentlicht

Heute endlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neuen Förderbestimmungen veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 01. März 2024 eingereicht werden.

Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2023 bewilligt werden.

Mit einem neuen Namen versehen, beinhaltet die "Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)" jetzt die alten Wohnraumförderbestimmungen (WFB), die Richtlinie zur Förderung von Modernisierung von Wohnraum im Land NRW (RL Mod) und die Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land NRW (BEB). So gibt es künftig nur noch ein Regelwerk, in dem das gesamte Förderangebot des Landes für den Bereich "Öffentliches Wohnen" zu finden ist.

Das Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr 1,7 Mrd. €. Der Mittelrahmen für die Eigentumsförderung ist auf 160 Mio. € erhöht worden (+ 10 Mio. €).

Den Text der aktuellen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024 finden Sie hier
(Stand gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt - MBL. NRW. 2024 Nr. 13 S. 488 - vom 25.04.2024)

27. Februar 2024

Gebietskulisse 2024

Förderbestimmungen für 2024 immer noch nicht veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat in der heutigen Pressekonferenz die neuen Wohnraumförderbestimmungen schon angepriesen, kann sie aber aufgrund von internen Abstimmungen mit dem Bund noch nicht finalisieren.

Einsehbar ist aber schon die neu gefasste Gebietskulisse, durch die alle Kommunen in NRW eine Kostenkategorien für die Eigenheimförderung und einer Mietenstufe für die Mietwohnraumförderung erhalten. Dieses Gutachten wird alle drei Jahre turnusmäßig aktualisiert. Einige Kommunen erhalten somit ab 2024 eine andere Kategorie (höher oder niedriger).

Sie finden das Gutachten auf der Website des Bauministeriums hier. Ab Seite 57 beginnt die Auflistung der Kommunen mit deren (neuen) Kostenniveaus für Eigentum und Mietwohnraum (Mietenstufe). Wir gehen davon aus, dass diese Einstufung für die Förderung in 2024 gelten wird.

6. Dezember 2021

Einkommensgrenzen2022

Einkommensgrenzen für 2022-2024

Die Einkommensgrenzen gelten seit dem 01.01.2022 für alle neu einzureichenden bzw. noch nicht bewilligten Förderanträge.
Die Einkommensgrenzen werden turnusmäßig alle drei Jahre angepasst, die nächste Veränderung steht 2025 an.  

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