(Icon BauNRW)
Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Eigentumsmaßnahmen nach Nr. 3 FRL öff Wohnen NRW.
Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden
Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Eigentumsmaßnahmen in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.
"BauNRW ist eine Programmsammlung für die qualifizierte Beratung von Kunden, die für sich und ggfs. ihre Haushaltsangehörigen Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Dabei kann die Finanzierung des Vorhabens sowohl als freifinanziert als auch mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen kalkuliert werden."
BauNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind.
Das Modul BERATUNG U. FÖRDERANTRAG bildet die Rechen- und Prüfgrundlage. Dort werden die Angaben zur Person, zum Haushalt, zum Einkommen und zum Objekt des zukünftigen Bauherren oder Käufers erfasst und sofort ausgewertet.
Ein Schwerpunkt ist die Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen und weiterführenden Bedingungen zur Erlangung der Wohnraumförderung erfüllt sind und wenn ja, in welcher Höhe die Förderdarlehen des Landes NRW beantragt werden können.
Das Vorhaben kann ein Neubau, Ersterwerb oder Bestandserwerb sein. Die Kombination mit einem Arbeitszimmer, einer Einliegerwohnung oder mit zusätzlichem Geschäftsraum werden berücksichtigt und entsprechend ausgewertet.
Im Zuge der Tragbarkeitsprüfung ist die Berechnung eines Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz eingearbeitet, ebenso eine Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen nach Errichtung / Kauf der Eigentumsmaßnahme.
Nach Eingabe aller Daten können die Beratungsergebnisse entweder in Form von Auswertungsbögen oder in Form des ausgefüllten Förderantrages ausgedruckt werden.
CHANCEN-PRÜFUNG liefert - für den Kurzcheck in 5 Minuten - aus wenigen Eingaben die Information, ob nach Personenzahl und Einkommen die Voraussetzungen für die Erlangung von Wohnraumförderung gegeben sind und wenn ja, in welcher Höhe. Zusätzlich werden Schätzwerte zur Kostenobergrenze, zur Belastungsgrenze und zur Tragbarkeit geliefert. So ergibt sich eine richtungsweisende Aussage.
11. Februar 2025
Heute hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Sie gilt - überraschend - seit Jahresanfang für alle Förderanträge, die seitdem eingereicht wurden oder noch eingereicht werden.
Die bis zum 31.12.2024 eingereichten und noch nicht bewilligten Förderanträge werden weiterhin nach der FRL 2024 bearbeitet und bewilligt, können auf Antrag aber auch auf die FRL 2025 umgestellt werden.
Die erst vor einem Jahr als großer Wurf eingeführte Förderrichtlinie bleibt im Wesentlichen unverändert.
Das Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr 1,9 Mrd. € zzgl. 400 Mio. nicht verausgabter Fördermittel aus dem Vorjahr.
Den Text der aktuellen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2025 finden Sie hier (veröffentlicht am 11.02.2025).
05. Februar 2025
In Landespressekonferenz des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2025 stellt Bauministerium Ina Scharrenbach fest: "Nordrhein -Westfalen bleibt auch 2024 der 'place to bau'."
Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Bauministeriums hier (EXTERN VERLINKT).
Das Handout zur Landespressekonferenz mit den Ergebnisse nach Förderschwerpunkten und Bewilligungsbehörden finden Sie als Anlage zur Pressemitteilung ebenfalls auf er Website des Bauminsteriums hier (EXTERN VERLINKT).
19. Dezember 2024
Die Einkommensgrenzen gelten seit dem 01.01.2025 für alle neu
einzureichenden bzw. noch nicht bewilligten Förderanträge.
Die Einkommensgrenzen werden turnusmäßig alle drei Jahre
angepasst, die nächste Veränderung steht 2028 an.
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